Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW)
wird jährlich in rund 150 Wettbewerbsberufen in vier Stufen durchgeführt. Er beginnt in der Regel auf der Innungsebene und wird dann auf Handwerkskammer-, Landes- und Bundesebene fortgesetzt. Somit sind die ersten Ansprechpartner für interessierte und qualifizierte junge Handwerkerinnen und Handwerker auch zunächst die Innungen und Handwerkskammern.
Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerkerinnen und -handwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In allen Ausnahmefällen gilt als absolute Altersgrenze die Vollendung des 28. Lebensjahres. Zuständig für die Zulassung ist die Handwerkskammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) will die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken, für das Handwerk werben, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks sensibilisieren und begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung fördern.
Den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) gibt es bereits seit 1951. Bis 2007 unter dem Namen „Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend – PLW“. Ab 1960 wurde eine feierliche Abschlussveranstaltung etabliert, bei der die Bundessieger gewürdigt werden. Festredner der ersten Veranstaltung war der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke. Der Bundespräsident hat die Schirmherrschaft über den Wettbewerb. Bis heute zählen zu den Festrednern Bundeskanzler, Bundespräsidenten, Ministerpräsidenten der Länder, Minister und andere Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft. Pro Jahr nehmen mittlerweile rund 3.000 Handwerkerinnen und Handwerker am Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) teil.
Der Bundesleistungswettbewerb des Gebäudereiniger-Handwerks stellt die vierte Ebene der Wettbewerbe für die jungen Gesellen dar. Für diesen Wettbewerb qualifizieren sich die 1. Landessieger im Gebäudereiniger-Handwerk der jeweiligen Bundesländer bzw. die besten Gesellen eines Jahrgangs, solange sie die Richtlinien des ZDH erfüllen: Um überhaupt am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die ehemaligen Auszubildenden ihre praktische Prüfung mindestens mit gut, die theoretische Prüfung mindestens mit befriedigend bestanden haben. Ausrichter ist der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, unterstützt durch Innungen und Sponsoren.
Der Sieger des Bundesleistungswettbewerbs erhält den Carl-Gegenbauer-Preis in Höhe von 2.500 €. Für den zweiten Platz sind 1.500 € und für den dritten Platz 500 € ausgelobt.
Die Jury bestehend aus hoch versierten Mitgliedern des Bundesinnungsverbandes, beurteilen die Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer in verschiedenen Aufgabengebieten. Um den Reiz des Wettbewerbs zu erhöhen, Medien und Interessierte anzulocken und für die Teilnehmer außergewöhnliche Situationen zu schaffen, bemüht sich das Organisationsteam aus BIV und Juroren jährlich um spektakuläre Austragungsorte. Der Hamburger Michel, die Semperoper, die Münchner Allianz Arena und der Erlbenis-Zoo Hannover sind nur einige der letzten Objekte, die die Wettbewerbsteilnehmer reinigen durften.