Mitgliedschaft in der Innung
Historisch gewachsen, sind alle Unternehmen mit Tätigkeiten im Bereich Gebäudereinigung, Gebäudemanagement und Facylitimanagemnet berechtigt, den Antrag auf Mitgliedschaft in der Innung, als ihren Fachverband, zu stellen. Bedingung ist, sie sind in die Handwerksrolle der eingetragen.
Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheiden über die Aufnahme ihres Antrages. Mit der
Aufnahme ist keine zusätzliche Aufnahmegebühr verbunden. Durch die ständige Zunahme der Mitglieder im Innungsverband besteht für die Innung die Möglichkeit, den Einfluss auf die Politik und weitere Einflussfaktoren unserer Tätigkeit nachhaltigen Druck auszuüben. Das betrifft insbesondere die Rahmenbedingungen für das Handwerk und die Möglichkeiten der Tarifpolitik.
Über die direkten Mitglieder hinaus können sich Förderer des Gebäudereiniger Handwerks oder der Innung, als Gastmitglieder in der Innung, anmelden.
Mit Ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit in der Innung stärken Sie nicht nur die Innung sondern auch die
Möglichkeiten des organisierten Berufsstandes, sich nachhaltiger für Ihre Interessen einzusetzen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft geweckt haben und stehen Ihnen selbstverständlich zur Beantwortung weiterführender Fragen zur Verfügung.
Ihre Gebäudereiniger-Innung Thüringen